Die praktische Ausbildung beinhaltet neben den normalen Übungsstunden auch besondere Ausbildungsfahrten, diese sind in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung Anlage 4 festgelegt.

Klasse B / A / A2 / A1

Schulung auf Bundes- oder Landstraße                            5 Fahrstunden a´45 Min.

Schulung auf Autobahnen                                                    4 Fahrstunden a´45 Min.

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit                     3 Fahrstunden a´45 Min

Klasse BE

Schulung auf Bundes- oder Landstraße                            3 Fahrstunden a´45 Min.

Schulung auf Autobahnen                                                    1 Fahrstunde    a´45 Min.

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit                     1 Fahrstunde    a´45 Min.

Klasse A ( Vorbesitz A1 )

Schulung auf Bundes- oder Landstraße                            3 Fahrstunden a´45 Min.

Schulung auf Autobahnen                                                   2 Fahrstunden a´45 Min.

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit                     1 Fahrstunde   a´45 Min.

Bei Aufstieg von A1 zu A2 oder von A2 zu A werden nach Ablauf der Frist von 2 Jahren keine besonderen Ausbildungsfahrten mehr vorgeschrieben.

Die Anzahl der normalen Übungsfahrten sind von deinem individuellen Lernfortschritt abhängig, deshalb ist es schwer hier im Vorfeld eine Stundenzahl zu nennen.

Um zu sehen wie eine praktische Ausbildung abläuft, nutze einfach unser Angebot der kostenlosen Mit-Fahrstunde auf der Startseite.